1 Die neue Ausbildungsordnung Zum Ablauf des VerfahrensNeuordnung Verfahrensmechaniker/in für Kunststoff- und Kautschuktechnik Die neue Ausbildungsordnung Zum Ablauf des Verfahrens Magret Reymers
2 Kunststoffformgebung KunststoffbauNeuordnung Verfahrensmechaniker/in für Kunststoff- und Kautschuktechnik 2011/2012 Ziel : Inhaltliche und strukturelle Anpassung an aktuelle Qualifikationsbedarfe Inkrafttreten der neuen Ausbildungsordnung August 2012 Ausgangspunkt: Beruf mit 6 Schwerpunkten, AO aus 2006 resp ~7000 Auszubildende Kunststoffformgebung Kunststoffbau 2006: AO 1997 wird um 2 Schwerpunkte ergänzt; bleibt ansonsten unverändert Quelle: PAL, informell Magret Reymers
3 Zur neuen AusbildungsordnungWas ist neu? Differenzierung in 7 Fachrichtungen; fachrichtungsspezifische Inhalte im 3. Jahr Formteile, Halbzeuge, Mehrschichtkautschukteile, Compound- und Masterbatchherstellung Bauteile, Faserverbundtechnologie, Kunststofffenster Gestreckte Abschlussprüfung Teil 1 25%, Teil % Inhaltliche Stärkung im Bereich Materialkenntnis Reduzierung der Kunststoffbearbeitung / Bauteilherstellung im gemeinsamen Teil Metallbearbeitung kann, muss aber nicht vermittelt werden Fertigungsplanung und –steuerung beginnt bereits im 1. Ausbildungsabschnitt Vertiefungsphase von 8 Wochen inhaltlich gebunden: Wahl zwischen 3 Berufsbildpositionen (Herstellen von Bauteilen/- gruppen, Sicherstellen der Betriebsfähigkeit von techn. Systemen oder Fertigungsplanung/ - steuerung; jeweils Inhalte des 1. Ausbildungsabschnitts)
4 Struktur der AusbildungAm Ende der Ausbildung Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung (IHK) 3 fachrichtungsbezogene Prüfungsbereiche+ Wirtschafts- und Sozialkunde Fachrichtungsspezifisch 1. bis 18. Monat Gemeinsame berufsprofilgebende Qualifikationen Gemeinsame integrative Qualifikationen (Abschnitt A und I des Ausbildungsrahmenplans) Ausbildungsdauer 3 Jahre 19. bis 24. Monat Gemeinsame integrative Qualifikationen (Abschnitt I) Vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung (IHK) Einheitliche Aufgabenstellung Prüfungsbereich Herstellen einer mechanischen Baugruppe ……………………. . 24. bis 39. Monat 24 bis 39. Monat 24. bis 36. Monat: Abschnitt B,C, D, E, F, G oder H des ARP
5 Zur neuen AusbildungsordnungAbschlussprüfung Teil 1 Einheitlich für alle Fachrichtungen Der Prüfling soll nachweisen, dass er Werkstoffe, insbesondere polymere, unterscheiden, den Anwendungsbereichen zuordnen und nach Verwendungszweck auswählen und einsetzen, technische Unterlagen auswerten, technische Parameter bestimmen, Arbeitsabläufe planen und abstimmen, Fertigungsverfahren auswählen, Bauteile und Baugruppen durch manuelle und maschinelle Verfahren fertigen, Unfallverhütungsvorschriften anwenden und Umweltschutzbestimmungen beachten, Pneumatikgrundschaltungen nach Schaltplan aufbauen und auf Funktion prüfen, Prüfverfahren und Prüfmittel anwenden, Einsatzfähigkeit von Betriebs- und Prüfmitteln feststellen, Ergebnisse auswerten und dokumentieren sowie Auftragsdurchführungen dokumentieren, technische Unterlagen, einschließlich Prüfprotokollen, erstellen kann; Prüfungsbereich „Herstellen einer mechanischen Baugruppe“ Prüfungsinstrument: Prüfungsprodukt und darauf bezogene schriftliche Aufgaben Prüfungsdauer 8 Stunden , davon 90 Minuten für die schriftlichen Aufgaben
6 Zur neuen AusbildungsordnungAbschlussprüfung Teil 2 : fachrichtungsspezifisch; auch gleichnamige Prüfungsbereiche sind je nach Fachrichtung unterschiedlich ausgeprägt Prüfungsbereiche und ihre Gewichtung Formteile Herstellen von Formteilen Spritzgießen, Blasformen, Schäumen, Pressen, Thermoformen oder vgl. 35% Verfahrenstechnische Systeme 20% Produktionsplanung und –analyse 10 % Halbzeuge Herstellen von Halbzeugen Kalandrieren, Extrudieren, Beschichten, Nachbearbeitungsverfahren, insb. Bedrucken, Beflocken, Lackieren Mehrschicht- kautschukteile Herstellen von Mehrschichtkautschukteilen diskontinuierliches oder kontinuierliches Mischen, diskontinuierliches oder kontinuierliches Beschichten, Wickeln, Konfektionieren, Diskontinuierliches oder kontinuierliches Vulkanisieren; Compound- / Masterbatchherstellung Herstellen von Compounds und Masterbatches Herstellen von Compounds, Herstellen von Masterbatches Oder vgl. 30% Kunststoffprüfung und Qualitätsmanagement 15 % Prüfungsinstrument Praktische Aufgabe und situatives Fachgespräch, z.T. auch erstellen praxisbezogener Unterlagen Schriftliche Aufgaben Prüfungsdauer 7 Stunden incl. 20 Min. Fachgespräch 150 Min. 60 Min. /90 Min. Compounds
7 Zur neuen AusbildungsordnungPrüfungsbereiche und ihre Gewichtung Bauteile Fertigungsauftrag 35% Reparieren und Instandsetzen 20% Fertigungstechnik und technische Kommunikation 10 % Prüfungsinstrument Praktische Aufgabe , praxisbezogene Unterlagen Arbeitsprobe und situatives Fachgespräch Schriftliche Aufgaben Prüfungsdauer 7 Stunden 4 Stunden 180 Min. Faserverbund- technologie Herstellen von Faserverbundbauteilen Verfahrenstechnische Systeme Produktionsplanung und –analyse Prüfvariante 1 Betrieblicher Auftrag, praxisbezogene Unterlagen, auftragsbezogenes Fachgespräch Prüfvariante 2 Arbeitsaufgabe, praxisbezogene Unterlagen, situatives Fachgespräch 19 Stunden 150 Minuten 60 Minuten Kunststofffenster Herstellen von Fenster-, Tür- oder Fassadenelementen 10% Praktische Aufgabe und situatives Fachgespräch 7 Stunden incl. 20 Min. Fachgespräch
8 Zur neuen AusbildungsordnungAbschlussprüfung Teil 2 : Prüfungsparagraphen : „bei der Aufgabenstellung ist der Bereich, in dem der Auszubildende überwiegend betrieblich ausgebildet wurde zu berücksichtigen“ d.h. die Arbeitsaufgaben können nicht bzw. nur in der Grundkonzeption zentral erstellt werden, da sie sich in nahezu allen Fachrichtungen auf unterschiedliche Verfahren beziehen
9 Das Ordnungsverfahren - AblaufMagret Reymers, Gunda Görmar
10 Das Ordnungsverfahren - AblaufVorprojekt Antragsgespräch (Festlegung der Eckwerte) Weisung Sitzungen des Bundes Sitzungen der Länder Entwurf Ausbildungsordnung (Betrieb): Entwurf (Schule): parallel Verordnungstext mit Prüfungen Rahmenlehrplan (RLP) Ausbildungsrahmenplan (ARP) Zeugniserläuterungen Gemeinsame Sitzung Abstimmung ARP + RLP Erlassphase und Veröffentlichung Magret Reymers, Gunda Görmar
11 Das Ordnungsverfahren - BeteiligteBUND LÄNDER BiBB Konsensprinzip Wissen-schaft GEWERK- SCHAFTEN ARBEIT-GEBER
12 Eckwerteänderung im Laufe des Neuordnungsverfahrens(Neu)Positionierung der Länder zu Wahlqualifikationen führt zur Änderung der Eckwerte Eckwerte 2010 Eckwerte 2011 Wahlqualifikationen Chemieberufe als Vorbild Fachrichtungen Wahlqualifikationen sollen zukünftig, anders als z.B. bei den Chemieberufen, max. im Umfang von 80 Stunden im Rahmenlehrplan differenziert abgebildet werden. Betriebliche Differenzierung wird von der Berufsschule also kaum begleitet. Neue Vorgabe wird Laufe der Sachverständigenarbeit 2011 zunehmend problematisiert, insbesondere von KMU. Sozialpartner geben Wahlqualifikationen als Strukturkonzept für Verfahrensmechaniker/in auf, Neustart mit neuem Eckwert: Fachrichtungen
13 Beruf mit SchwerpunktenSchwerpunkte werden nur berücksichtigt - im Ausbildungsrahmenplan - in den Prüfungen Eine Differenzierung des Berufsbildes erfolgt nicht Die Differenzierung erstreckt sich auf Monate Umsetzung des ARP in den in den Rahmenlehrplan grundsätzlich gemeinsame Beschulung in allen Jahrgangsstufen, Differenzierung ab dem 3. bzw. 2. Ausbildungsjahr* möglich (* bei 3 bzw. 2 jähriger Ausbildung) Schwerpunkt A Schwerpunkt B 3 2 1
14 Beruf mit FachrichtungenFachrichtungen werden berücksichtigt - im Ausbildungsberufsbild - im Ausbildungsrahmenplan - in den Prüfungen - in der Berufsbezeichnung Jede Fachrichtung hat eigenständige Prüfungsanforderungen und wird inhaltlich differenziert festgelegt Fachrichtungsbezeichnung ist Teil der Berufsbezeichnung Die Fachrichtung wird bei der Eintragung des Ausbildungsverhältnisses festgelegt Fachrichtungen dauern mindestens Monate Umsetzung des ARP in den in den Rahmenlehrplan: grundsätzlich gemeinsame Lernfelder/Beschulung im 1. und 2. Ausbildungsjahr, fachrichtungsspezifische Lernfelder/Beschulung im 3.Ausbildungsjahr soweit erforderlich, ist eine Differenzierung ab dem 2. Ausbildungsjahr möglich Ausnahmen bei kleiner Anzahl Auszubildender Fachrichtung A Fachrichtung B 3 2 1
15 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !Magret Reymers