Stiften: schwer, aber nicht schwierig.

1 Stiften: schwer, aber nicht schwierig.Gründung und Aner...
Author: Renate Gauer
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1 Stiften: schwer, aber nicht schwierig.Gründung und Anerkennungsverfahren einer selbständigen Stiftung Annette Enzmann Stiftungsdezernentin bei der Bezirksregierung Köln Bonn am

2 Stiften: schwer, aber nicht schwierig.Ihre Stiftung – Vorüberlegungen und Entscheidungen Die Satzung: Inhaltliche Regelungen Ablauf des Verfahrens 2 © Annette Enzmann Bezirksregierung Köln 2007

3 Zu welchem Zweck gründen Sie eine Stiftung?Stiften: schwer, aber nicht schwierig. Vorüberlegungen und Entscheidungen Zu welchem Zweck gründen Sie eine Stiftung? Was? Gemeinnützige Zwecke Wen? Empfänger Wie? Kapitalstiftung (fördernd) Anstaltsstiftung (operativ) 3 © Annette Enzmann Bezirksregierung Köln 2007

4 Welches Vermögen wollen Sie der Stiftung zur Verfügung stellen?Stiften: schwer, aber nicht schwierig. Vorüberlegungen und Entscheidungen Welches Vermögen wollen Sie der Stiftung zur Verfügung stellen? Vermögensarten Mindesthöhe 4 © Annette Enzmann Bezirksregierung Köln 2007

5 Wer soll in der Stiftung das Sagen haben? – Entscheidung und KontrolleStiften: schwer, aber nicht schwierig. Vorüberlegungen und Entscheidungen Wer soll in der Stiftung das Sagen haben? – Entscheidung und Kontrolle Der Vorstand Das Kuratorium Geschäftsführer 5 © Annette Enzmann Bezirksregierung Köln 2007

6 Wer soll in der Stiftung das Sagen haben? – Entscheidung und KontrolleStiften: schwer, aber nicht schwierig. Vorüberlegungen und Entscheidungen Wer soll in der Stiftung das Sagen haben? – Entscheidung und Kontrolle Weitere Organe (Fach-)Beiräte Stifterforum, Stifterversammlung (Bürgerstiftungen) Fachausschüsse 6 © Annette Enzmann Bezirksregierung Köln 2007

7 Stiften: schwer, aber nicht schwierigStiften: schwer, aber nicht schwierig. Vorüberlegungen und Entscheidungen Wer soll in der Stiftung das Sagen haben? – Entscheidung und Kontrolle ... und der Stifter? 7 © Annette Enzmann Bezirksregierung Köln 2007

8 Stiftung Stifter (Stifterwille) Stiftungs- aufsicht Vermögen SatzungAnerkennung Stiftungs- aufsicht 8 © Annette Enzmann Bezirksregierung Köln 2007

9 Stifter Stiftung Entscheidung Kontrolle KURATORIUM VORSTAND9 © Annette Enzmann Bezirksregierung Köln 2007

10 Stiftung Stifter (Grund-)Rechte (Grund-)Rechte Stiftungs- aufsichtKURATORIUM Stifter VORSTAND (Grund-)Rechte Stiftungs- aufsicht (Grund-)Rechte Garantie Garantie Autonomie Stifterwille 10 © Annette Enzmann Bezirksregierung Köln 2007

11 Stiften: schwer, aber nicht schwierigStiften: schwer, aber nicht schwierig. Die Satzung: Inhaltliche Regelungen Name der Stiftung Sitz der Stiftung Stiftungszweck 11 © Annette Enzmann Bezirksregierung Köln 2007

12 Stiften: schwer, aber nicht schwierigStiften: schwer, aber nicht schwierig. Die Satzung: Inhaltliche Regelungen Stiftungsvermögen Erhaltung des Stiftungsvermögens Vermögensanlage Verwendung der Erträge und Zuwendungen 12 © Annette Enzmann Bezirksregierung Köln 2007

13 StiftungsorganisationStiften: schwer, aber nicht schwierig. Die Satzung: Inhaltliche Regelungen Stiftungsorganisation Zahl und Benennung der Organe (mindestens: Vorstand) Zahl (ggfs. Mindest-, Höchstzahl) ihrer Mitglieder Vetretungsbefugnisse (Einzel-, Gemeinschaftsvertretung) Amtszeit, Wiederwahlmöglichkeit 13 © Annette Enzmann Bezirksregierung Köln 2007

14 StiftungsorganisationStiften: schwer, aber nicht schwierig. Die Satzung: Inhaltliche Regelungen Stiftungsorganisation Berufung der Organmitglieder Kooptation Wahl durch ein anderes Stiftungsorgan Bestellung durch andere juristische Person "geborene" Mitglieder Abberufung von Organmitgliedern 14 © Annette Enzmann Bezirksregierung Köln 2007

15 StiftungsorganisationStiften: schwer, aber nicht schwierig. Die Satzung: Inhaltliche Regelungen Stiftungsorganisation Aufgaben und Rechte des Vorstands, ggfs. der übrigen Organe Ehrenamtliche Tätigkeit bzw. Vergütung 15 © Annette Enzmann Bezirksregierung Köln 2007

16 StiftungsorganisationStiften: schwer, aber nicht schwierig. Die Satzung: Inhaltliche Regelungen Stiftungsorganisation Regelungen über Beschlüsse, Sitzungsregularien oder: Geschäftsordnung für die Organe 16 © Annette Enzmann Bezirksregierung Köln 2007

17 Zusammenschluss mit anderen Stiftungen Auflösung der StiftungStiften: schwer, aber nicht schwierig. Die Satzung: Inhaltliche Regelungen Satzungsänderungen "einfache" Satzungsänderungen Änderung des Stiftungszwecks Zusammenschluss mit anderen Stiftungen Auflösung der Stiftung 17 © Annette Enzmann Bezirksregierung Köln 2007

18 Stiften: schwer, aber nicht schwierig.Ablauf des Verfahrens Zuständige Behörde Beratung Beteiligung anderer Behörden 18 © Annette Enzmann Bezirksregierung Köln 2007

19 Stiften: schwer, aber nicht schwierig. Ablauf des VerfahrensAntrag und Unterlagen Stiftungsgeschäft Stiftungssatzung bei juristischen Personen ... Kapitalnachweis 19 © Annette Enzmann Bezirksregierung Köln 2007

20 Stiften: schwer, aber nicht schwierig. Ablauf des VerfahrensAnerkennung Veröffentlichung 20 © Annette Enzmann Bezirksregierung Köln 2007

21 Stiften: schwer, aber nicht schwierig.Noch Fragen, bitte! 21 © Annette Enzmann Bezirksregierung Köln 2007