Verantwortung von Betreibern, Fachbetrieben und Befüllern von

1 Verantwortung von Betreibern, Fachbetrieben und Befülle...
Author: Aldric Mosner
0 downloads 8 Views

1 Verantwortung von Betreibern, Fachbetrieben und Befüllern von Heizöltankanlagen Bundesverband Behälterschutz e.V. Jahrestagung in Osnabrück Autor: Dipl.-Ing. (FH) Rolf Greis Sachverständigenbüro Bär Scharrenbroicher Str. 44 Tel 51503 Rösrath Fax

2 VerantwortlichkeitenBetreiber Fachbetriebe Sachverständige Befüller (Füllvorgang)

3 Verantwortung des BetreibersErgibt sich aus: Wasserhaushaltsgesetz (WHG) § 62 in Verbindung mit Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS) vom § 1 (Übergangsregelung)

4 Verantwortung des BetreibersWas hat er zu tun: ist verantwortlich für Dichtigkeit und Funktion der Anlage und der zugehörigen Einrichtungen, fehlt die erforderliche Sachkunde muß er einen Fachbetrieb hinzuziehen, um Dichtigkeit und Funktion gewährleisten zu können und falls Anlage prüfpflichtig, die vorgeschriebenen Prüfungen durch einen zugelassenen Sachverständigen veranlassen

5 Verantwortung des BetreibersWas heißt das? Wird ein Fachbetrieb mit der Wartung, Reinigung, Instandsetzung und Instandhaltung beauftragt, ist die Verantwortung für Dichtigkeit und Funktion an den Fachbetrieb delegiert!

6 Verantwortung des BetreibersWas heißt das? Wird ein Fachbetrieb mit der Wartung, Reinigung, Instandsetzung und Instandhaltung beauftragt, ist die Verantwortung für Dichtigkeit und Funktion an den Fachbetrieb delegiert! Ansonsten – kein Fachbetrieb wird hinzugezogen – bleibt der Betreiber in der Gesamtverantwortung!

7 Verantwortung des FachbetriebsWas heißt das? Der Fachbetrieb ist verantwortlich, für den ordnungsgemäßen und funktionssicheren Zustand der Anlage. Die Gesamtanlage ist zu kontrollieren und Fehler zu beseitigen oder zumindest in rechtlich sicherer Form den Betreiber auf Mängel hinweisen.

8 Verantwortung des BefüllersDer gefahrenträchtigste Moment ist: der Befüllvorgang!

9 Verantwortung des BefüllersErgibt sich aus: Wasserhaushaltsgesetz (WHG) § 62 in Verbindung mit Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS) vom § 2 (Übergangsregelung)

10 Verantwortung des BefüllersWeiteres ergibt sich derzeit nur aus der Rechtsprechung, die im Ergebnis teilweise zu widersprüchlichen Aussagen kommt. Zukünftig werden die Pflichten in der kommenden TRwS 791 „Heizölverbrauchertankanlagen“ definiert und beschrieben.

11 Verantwortung des BefüllersUrteil des BGH vom (VI ZR 146/82) Definition der Sorgfalts- und Obliegenheitspflichten für den Befüllvorgang: Mengenfreiraumermittlung Inaugenscheinnahme der Tankanlage und Prüfung der Instrumente am Tankfahrzeug Überwachung des Befüllvorgangs durch kurze Kontrollgänge zur Tankanlage Abschlußkontrolle nach Beendigung des Befüllvorgangs

12 Verantwortung des Befüllers2. Urteil des BGH vom (VI ZR 66/80) Mengenfreiraumermittlung und Anfahren des Grenzwertgebers Der Befüller darf sich nicht auf das rechtzeitige Abschaltsignal des Grenzwertgebers verlassen, sondern muß den Füllvorgang anhand der eigenen Mengenfreiraumermittlung steuern.

13 Verantwortung des Befüllers2. Urteil des BGH vom (VI ZR 66/80) Mengenfreiraumermittlung und Anfahren des Grenzwertgebers Der Befüller darf sich im Rahmen der Mengenfreiraumermittlung aber auf die vorhandenen Einrichtungen (Tankinhaltsanzeiger etc.) zur Feststellung der vorhandenen Restmenge verlassen!

14 Verantwortung des BefüllersKommt es bei fehlerhafter Anzeige der installierten Tankuhr und Fehlfunktion des Grenzwertgebers zu einer Überfüllung, ist in der Regel der Befüller nicht in der Verantwortung. In diesem Fall stellt sich nur noch die Frage, ob durch einen Fachbetrieb gewartet wurde oder nicht!

15 Verantwortung des BefüllersDie Ausreden es wurde zu schnell oder mit zu hohem Druck befüllt brauchen hier im Kreise nicht weiter diskutiert werden.

16 Verantwortung des BefüllersDanke für Ihre Aufmerksamkeit!