1 Die UN-Konvention: Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
2 Was ist eine Menschenrechtskonvention?„Eine Menschenrechtskonvention ist ein internationaler Vertrag, in dem steht, was Menschenrechte sind und wie sie im Alltag umgesetzt werden müssen.“ Prof. Dr. Theresia Degener
3 Geschichtlicher Überblick UN-Behindertenkonvention1987 innerhalb der Gremien der UN wurde erstmals über eine UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung diskutiert 1987 Italienischer Entwurf (erfolglos) 1989 Schwedischer Entwurf (erfolglos)
4 Geschichtlicher Überblick UN-Behindertenkonvention1990 Wirtschafts- und Sozialrat ermächtigte mit Resolution, Kommission für soziale Entwicklung „Rahmenbestimmungen“ auszuarbeiten 1993 Rahmenbestimmungen für die Herstellung der Chancengleichheit für Behinderte 1994 UNESCO-Salamanca-Erklärung
5 Geschichtlicher Überblick UN-Behindertenkonvention2000 Peking-Deklaration fünf großer NROs der Behindertenbewegung: Forderung einer verbindlichen Menschenrechtskonvention 2000 Irland brachte Peking-Deklaration in Sitzung über Menschenrechtskommissionen ein, jedoch kein Konsens (aber Beauftragung von Mary Robinson zu einer Studie) 2002 Studie über die gegenwärtige Anwendung und das zukünftige Potential der UN-Menschenrechtsverträgen im Kontext von Behinderung
6 Entstehung der UN-Konvention „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“2001 Ad-hoc-Ausschuss 25. August 2006 Fertigstellung des Entwurfs 13.Dezember 2006 Verabschiedung der Konvention Ab 30. März 2007 Unterzeichnungen
7 Inhalt der Konvention Präambel Artikel 1-5 AllgemeinesArtikel 6 & 7 Frauen und Kinder Artikel 8-30 Garantien im Einzelnen Artikel Regelungen der Verwaltung
8 Inhalt der Konvention PräambelMenschenwürde → menschenrechtliche Gleichheit Bezug zu anderen Menschenrechtskonventionen Definition von Behinderung → gesellschaftliche Konstruktion, die an Beeinträchtigungen anknüpft Beitrag zur positiven Entwicklung und inneren Vielfalt der Gesellschaft
9 Inhalt der Konvention Artikel 1-5Artikel 1:Zweck/Ziel Artikel 2: Begriffsbestimmungen Artikel 3: Allgemeine Grundsätze Artikel 4: Allgemeine Verpflichtungen Artikel 5: Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung
10 Inhalt der Konvention Artikel 6 und 7Artikel 6: Frauen mit Behinderung 2004 internationale Frauenkampagne Artikel 7: Kinder mit Behinderung
11 Artikel 8: BewusstseinsbildungArtikel 9: Barrierefreiheit Artikel 10: Recht auf Leben Artikel 11: Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen Artikel 12: Gleichberechtigte Anerkennung als rechtsfähige Person Artikel 13: Zugang zur Justiz Artikel 14: Persönliche Freiheit und Sicherheit Artikel 15: Freiheit von Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe Artikel 16: Freiheit von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch Artikel 17: Schutz der Unversehrtheit der Person Artikel 18: Freizügige und Staatsangehörigkeit
12 Artikel 19: Unabhängige Lebensführung und Teilhabe an der GemeinschaftArtikel 20: Persönliche Mobilität Artikel 21: Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Information Artikel 22: Achtung der Privatsphäre Artikel 23: Achtung vor Heim und Familie Artikel 24: Bildung Artikel 25: Gesundheit Artikel 26: Habilitation und Rehabilitation Artikel 27: Arbeit und Beschäftigung Artikel 28: Angemessener Lebensstandard und sozialer Schutz Artikel 29: Teilnahme am politischen und öffentlichen Leben Artikel 30: Teilnahme am kulturellen Leben sowieso an Erholung, Freizeit und Sport
13 Inhalt der Konvention Artikel 8-30Die Garantien im einzelnen Charakteristisch: Bezugnahme auf den Begriff der Menschenwürde Soziale Inklusion und diskriminierungsfreie Partizipation
14 Inhalt der Konvention Artikel 31-50Regelungen, die die technischen und verwaltungsmäßigen Grundlagen der Konvention festlegen
15 Artikel 31: Statistik und DatensammlungArtikel 32: Internationale Zusammenarbeit Artikel 33: Nationale Durchführung und Überwachung Artikel 34: Ausschuss für dir Rechte der Menschen Artikel 35: Berichte der Vertragsstaaten Artikel 36: Prüfung der Berichte Artikel 37: Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten und dem Ausschuss Artikel 38: Beziehungen des Ausschusses zu anderen Organen Artikel 39: Bericht des Ausschusses Artikel 40: Konferenz der Vertragsstaaten
16 Artikel 41: Verwahrer Artikel 42: Unterzeichnung Artikel 43: Zustimmung, gebunden zu sein Artikel 44: Organisationen der regionalen Integration Artikel 45: Inkrafttreten Artikel 46: Vorbehalte Artikel 47: Änderungen Artikel 48: Kündigung Artikel 49: Zugängliches Format Artikel 50: Verbindliche Wortlaut
17 Vertragsstaaten Weltkarte
18 Ausblick Endlich eigene KonventionErgänzung der internationalen Menschenrechtsschutzes -Menschenrechtsverletzungen können besser erkannt werden und Strukturen, die zu diesen führen können besser verändert werden Weiterentwicklung des Menschenrechtsdiskurses Humanisierung der Gesellschaft aber: Umsetzung bisheriger Konventionen fragwürdig Überhaupt umsetzbar?
19 Quellen